Preise in meiner Praxis
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Wenn Sie privat voll- oder zusatzversichert sind, erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung nach der gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Diese reichen Sie Ihrer Krankenkasse/Versicherung ein.
Sind Sie beihilfeberechtigt, dann wird Ihre Rechnung nach der gültigen Regelung der Bundesbeihilfe erstellt. Diese reichen Sie Ihrer Krankenkasse/Versicherung ein.
Die Höhe der Rechnung ergibt sich jeweils aus den angewandten Ziffern der GeBüH und ist unabhängig vom zeitlichen Aufwand.
Die GeBüH stammt aus dem Jahre 1985 und erfuhr seither keine nennenswerte Anpassung. Viele der heute üblichen Methoden sind deshalb nicht in diesem Verzeichnis aufgeführt. In diesem Falle dürfen analog ähnliche Leistungsziffern herangezogen werden, die in Art und Umfang der erbrachten Leistung entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass PKV und Beihilfe Zuschüsse gewähren, aber nicht die Übernahme der kompletten Rechnung garantiert ist. Das Erstattungsverhalten der Kassen ist äußerst unterschiedlich und oftmals nicht vorhersehbar. Differenzbeträge müssen Sie deshalb selbst tragen.
Selbstzahler
Auch Selbstzahler erhalten eine Rechnung, die sich an der GeBüH orientiert.
Je nach Art und Umfang der erbrachten Leistung können Sie mit Gesamtkosten von ca.80,- bis 120,- € pro Stunde rechnen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Behandlung stets individuell auf Sie abgestimmt ist und daher keine pauschalen Preise aufgerufen werden können. Selbstverständlich informiere ich Sie im Vorfeld über die Behandlungskosten Ihrer Wahl.
Für einige besondere Leistungen gibt es Festpreise/Paketpreise. Sprechen Sie mich bei Interesse gerne
darauf an. Ich werde Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne informieren.
In meiner Praxis werden ausschließlich verbindliche Termine ohne Wartezeiten vereinbart. Die Einhaltung der vereinbarten Termine ist deshalb unbedingt
erforderlich. Sollten Sie einen verbindlich vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, oder nicht
spätestens 24 Stunden vorher absagen, wird Ihnen dieser Ausfall mit einer Pauschale von 80,-€ in Rechnung gestellt.
Generell gilt, dass Sie
die von mir gestellte Rechnung im Anschluss an die erfolgte Behandlung bezahlen (Kartenzahlung möglich, oder Überweisung), ungeachtet dessen, wann und was Sie von Ihrer Krankenkasse erstattet
bekommen!